Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den vergangenen Jahren beschlossen die Mitglieder des Fakultätsrat der Fakultät Musik zum Teil aus der Historie, zum Teil aus einzeln begründeten Notwendigkeiten heraus für einige Institute / Studiengänge / Bereiche gesonderte Budgets.
Auf Vorschlag der Fakultätsleitung wurde in der letzten Sitzung des Fakultätsrates vom 08. Februar 2023 folgender Beschluss sinngemäß gefasst:
Unter Berücksichtigung der erhöhten zentralen Budgetzuweisung für die Fakultät Musik für das Jahr 2023 werden den Instituten zur Stärkung ihrer Eigenverantwortung eigene Budgets übertragen.
Die Höhe der Budgets bemisst sich an den individuellen Institutsausgaben des Vorjahres zusätzlich eines finanziellen Aufschlags.
Die individuelle Budgetzuweisung können Sie der Anlage entnehmen.
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass sich dies überraschend und neu für Sie darstellt.
Es soll hiermit auch kein erhöhter Aufwand für Sie einhergehen. Vielmehr können Sie über die zugewiesenen Gelder frei im Institut / Studiengang / Bereich verfügen.
Gleichwohl soll das Verfahren wie bisher beibehalten werden, dass alle Bestellungen / Beauftragungen / Honorarvereinbarungen etc. über die Fakultätsverwaltung laufen.
Damit entlasten wir Sie von den administrativen Vorgängen in der Zusammenarbeit mit den zentralen Referaten, können Sie jedoch weiterhin sehr gut zu den Formalien beraten.
Sie entscheiden somit unter Verzicht auf die bisher notwendige Einbindung der Fakultätsleitung über den Einsatz des zugewiesenen Budgets.
Ich empfehle, dass Sie in der kommenden Sitzung des Institutsrates über das weitere Verfahren hierzu beraten und mir daran anschließend eine ungefähre Planung zum Mitteleinsatz für das Jahr 2023 bis Mitte Mai 2023 zukommen lassen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Restmittel nicht ins nächste Haushalts-/Kalenderjahr übertragen werden können und zum Jahreswechsel 2023/24 in den zentralen Hochschulhaushalt zurückfließen würden.
Sie können von dem zugewiesenen Budget sowohl Sachmittelkosten als auch Personalausgaben bestreiten.
Anfragen an die Fakultätsleitung zur Kostenübernahme von z.B. Dienst- und Studienreisen, Reparaturen, kleineren Instrumentenkäufen, Vereinbarung von Honorarverträgen für Masterclasses, gesonderte Seminare oder Gastvorträge etc. würden nun an die Institutsleitung zwecks Finanzierung aus dem Institutsbudget weitergeleitet werden bzw. zukünftig direkt an diese zu richten sein. Bitte informieren Sie die Lehrenden Ihres Instituts diesbezüglich in geeigneter Form.
Für den Mitteleinsatz haben Sie bis einschließlich 15. November 2023 Zeit. Alle danach eingehenden Bestellwünsche belasten dann schon das Budget für das Jahr 2024.
Der letzte Termin zur Rechnungsbegleichung ist der 06. Dezember 2023. Rechnungen oder Auszahlungsanweisungen, die nach dem 06.12.2023 das Haushaltsreferat erreichen, belasten ebenfalls dann das Budget für 2024.
Bitte berücksichtigen Sie dies zu Beginn des kommenden Wintersemesters und setzen sich rechtzeitig mit Frau Aisch oder Herrn Wawrzynek in Verbindung
Bei Fragen stehen sowohl Frau Aisch und Herr Wawrzynek (siehe cc.) als auch ich gern ergänzend zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Bert Bretschneider
Universität der Künste Berlin
Fakultät Musik / Verwaltungsleiter
Fasanenstr. 1B
10623 Berlin
Tel.: 030/ 3185 2345
Fax: 030/ 3185 2687
E-Mail: fk3vl@intra.udk-berlin.de